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Bilanzrecht

Bilanzrecht in München – wir kümmern uns um Ihre Buchführung

Sie suchen eine kompetente Kanzlei für Bilanzrecht in München? Bei uns finden Sie neben den Angeboten zu Buchhaltung und Steuerberatung ebenfalls Experten zu diesem Thema. Norbert Grochut hilft Ihnen als Fachanwalt für Steuerrecht bei rechtlichen Fragen, während sein Team Ihre Buchführung übernimmt.

Mit dem Thema Bilanzrecht müssen sich alle Firmen in München auseinandersetzen. Doch nicht nur große Unternehmen orientieren sich hieran. Vor allem Kaufleute wissen um die Wichtigkeit dieses Fachbereichs. Er beinhaltet sämtliche Rechtsnormen und Rechtsprechungen zu den Themen Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzierung. Neben Rechtsanwalt Norbert Grochut, Fachanwalt für Steuerrecht, ist Diplom-Kaufmann Hellmut Dietrich unser Experte für Bilanzrecht in München. So dürfen Sie auf eine genaue, zuverlässige Arbeit vertrauen. In unserer Kanzlei arbeiten wir mit Fachkenntnis an der einheitlichen Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung für Ihr Unternehmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unsere betriebliche Steuerberatung.

Zuverlässige Gewinn-und-Verlust-Rechnung für Ihr Unternehmen in München

Einen wichtigen Teil des Bilanzrechts nimmt die ordnungsgemäße Gewinn-und-Verlust-Rechnung für Ihr Unternehmen in München ein. Es handelt sich hierbei um die Übersicht aller Aufwendungen und Erträge Ihrer Firma. Diese gibt die Buchhaltung innerhalb einer bestimmten Periode an. Wichtig ist sie zudem für den Jahresabschluss Ihres Münchner Unternehmens, denn hiervon bildet sie den Hauptbestandteil. Außerdem ist sie im Zusammenhang mit der doppelten Buchführung essenziell. Wir orientieren uns beim Erstellen Ihrer Gewinn-und-Verlust-Rechnung an den Vorgaben des Bilanzrechts. Dies versichert Ihnen unsere Kanzlei in München.

Profitieren Sie von diesen Vorteilen in unserer Kanzlei für Bilanzrecht in München:

  • Mitgliedschaften in renommierten Vereinen für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung
  • bestens geschultes Team aus Anwälten, Steuerberatern, Buchhaltern, Kaufleuten und Steuerfachangestellten
  • seit 30 Jahren Betreuung von Mandanten auf den Gebieten Steuerberatung, Jahresabschlusserstellung und Steuererklärung
  • Rechtsanwalt Norbert Grochut ist zusätzlich vor Finanz- und Zivilgerichten sowie im Steuerstrafrecht tätig
  • Betreuung von Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständigen
  • ausführliche Beratung zu unterschiedlichen Gebieten aus einer Hand

Bilanzen für Unternehmen in München

Die Bilanzen stellt eine Übersicht über die Vermögensbestandteile Ihres Unternehmens in München dar. Darüber hinaus gibt Sie Auskunft zur Herkunft Ihres Kapitals.
Auch hierbei handelt es sich um einen der Hauptbestandteile Ihres Jahresabschlusses. Allerdings ist nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Selbstständige bilanzpflichtig. Dies regelt das Bilanzrecht, weshalb wir in unserer Kanzlei in München die Faktoren zunächst mit Ihnen abklären. Umsatz, Gewinn sowie ein Eintrag in einem Handelsregister geben dazu Auskunft. Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer, Freiberufler sowie eingetragene Kaufleute. Für Kleingewerbetreibende reicht eine Einnahmenüberschussrechnung. Freiberufler dagegen sind nicht bilanzpflichtig. In einem Handelsregister eingetragene Kaufleute sind erst ab einem bestimmten Umsatz und Gewinn zu Bilanzen – auch ohne Unternehmen – für das Münchener Finanzamt verpflichtet. Sie sind nicht sicher, in welche Kategorie Sie fallen? Unsere Experten für Bilanzrecht klären das mit Ihnen in unserer Steuerkanzlei in München.

Ihre Experten für Buchführung in München

Als Experten für Buchführung kümmern wir uns bei Münchner Unternehmen um die geordnete Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge. Hierzu sind Gewerbetreibende und Freiberufler verpflichtet.
Laut Bilanzrecht gelten Buchungen erst, wenn Sie uns dazu einen entsprechenden Beleg in München vorlegen. Es gibt einzelne Unternehmen, die eine doppelten Buchführung einreichen müssen. Dazu gehören Kaufleute, Kapitalgesellschaften und Gewerbetreibende, die mehr als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Hier sieht das Bilanzrecht strengere Aufzeichnungspflichten vor, die wir gerne mit Ihnen in unserer Münchner Kanzlei besprechen.

Wir erstellen den Jahresabschluss für unsere Mandanten aus München

Der Jahresabschluss fasst die Ergebnisse Ihres Geschäftsjahres zusammen und stellt die Aufwendungen den Erträgen gegenüber.
Diese Auflistung gibt die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens wieder und legt offen, wieviel Geld nach Abzug aller Ausgaben als Gewinn übriggeblieben ist. Es gibt zwei wichtige Gründe, warum diese Gewinn- und Verlustrechnung für Unternehmen unverzichtbar ist. Einerseits wird dadurch beispielsweise festgelegt, welche Ausschüttungen potenziellen Anteilseignern zustehen, wodurch Geschäftspartnern eine wichtige Entscheidungsgrundlage gegeben wird. Auf der anderen Seite ist der Jahresabschluss eine Bemessungsgrundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens.

Wir sind als Steuerberatungsgesellschaft auf das Bilanzrecht spezialisiert und fertigen Ihren Jahresabschluss zuverlässig für Sie an. Vereinbaren Sie gerne schnellstmöglich einen Termin mit unserer Kanzlei, damit wie offene Fragen besprechen und die Grundlagen für eine optimale Steuersituation für Sie schaffen können.

Welche Unternehmen müssen eine Bilanz erstellen?

Ob Sie für Ihr Unternehmen eine Bilanz erstellen müssen, hängt von verschiedenen Umständen ab.

Die Bilanzierungspflicht betrifft Unternehmen, die als Gesellschaftsform die GmbH, GmbH & Co. KG und die Limited gewählt haben. Da der Gesetzgeber Gläubiger vor den Haftungsbeschränkungen schützen möchte, gelten für diese Unternehmen sehr strenge Bestimmungen und sie sind zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen verpflichtet. Bei besonders großen Unternehmen muss die Bilanz von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. einer Kanzlei für Bilanzrecht bestätigt werden.

Grundsätzlich bestimmt das Finanzamt, ab wann eine Bilanz gefordert wird. Dies kann auch Einzelunternehmer mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 600.000 Euro betreffen. Auch Personengesellschaften wie die OHG oder die Kommanditgesellschaft (KG) sind bilanzierungspflichtig, allerdings müssen sie ihre Bilanz nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Sind Sie zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet? Dann wenden Sie sich an unsere Steuerberatungsgesellschaft. Das Bilanzrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer renommierten Steuerkanzlei aus München. Wir kümmern uns zuverlässig um Ihre Buchhaltung und Ihre Einnahmen- und Überschussrechnung.

Unsere Leistungen auf einem Blick:

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Unsere Leistungen im Rahmen neben der Steuerberatung für Privatpersonen in München im Überblick:
  • Bilanzrecht

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